Rechtsprechung
OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Schadensersatz auf Grund eines Badeunfalles
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 26.09.1980 - 9 O 6295/78
- OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Papierfundstellen
- VersR 1983, 91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- OLG München, 02.12.1971 - 1 U 1291/71
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 5.6.1979 (S. 6) dargelegt, daß die Beklagte für den "...-See" Verkehrssicherungspflichtig ist (vgl. dazu auch Senat in VersR 1972, 472).Sie hat aber die Benutzer vor solchen Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagebenutzung hinausgehen, von diesem nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1980, 1159/1160 m.w.N.; OLG Zweibrücken VersR 1977, 483; Senat in VersR 1972, 472/473 und 1975, 478).
- BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
Rechtsmittelkosten nach Grundurteil
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Gemäß § 97 Abs. 1 ZPO hat die Beklagte die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen (vgl. BGHZ 20, 397), während über die Kosten der ersten Instanz erst im Schlußurteil zu entscheiden sein wird. - BGH, 03.03.1958 - III ZR 157/56
Umlegung und Enteignung
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Im Hinblick darauf, daß auch im Berufungsverfahren die Höhe des Anspruchs nicht entscheidungsreif geworden ist, war die Sache an das Landgericht zurückzuverweisen ( § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ), was eines besonderen Ausspruchs nicht bedurfte (BGHZ 27, 15/27).
- BGH, 13.05.1969 - VI ZR 270/67
Voraussetzungen der Halterhaftung
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Mögen diese Vorschriften auch nicht unmittelbar anwendbar sein und kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB darstellen (vgl. BGH VersR 1969, 827), so konkretisieren sie doch die von einem Unternehmer einer Badeanstalt zu beachtenden Sorgfaltspflichten (vgl. BGH VersR 1978, 869). - BGH, 20.06.1978 - VI ZR 18/77
Verkehrssicherungspflichten des Gastwirts
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Mögen diese Vorschriften auch nicht unmittelbar anwendbar sein und kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB darstellen (vgl. BGH VersR 1969, 827), so konkretisieren sie doch die von einem Unternehmer einer Badeanstalt zu beachtenden Sorgfaltspflichten (vgl. BGH VersR 1978, 869). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Das Landgericht ist zu diesem Schluß aufgrund von Zeugenaussagen und einer Anzahl von Indizien gekommen, die möglicherweise für sich allein betrachtet nicht ausreichen würden, die aber in ihrer Gesamtwürdigung einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit erbringen, der Zweifeln "Schweigen gebietet" (BGHZ 53, 245/256). - BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78
Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Diese Verzögerung konnte durch vorbereitende Maßnahmen nach § 273 ZPO (vgl. BGHZ 75, 138) nicht ausgeglichen werden. - BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Sie hat aber die Benutzer vor solchen Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagebenutzung hinausgehen, von diesem nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH NJW 1980, 1159/1160 m.w.N.; OLG Zweibrücken VersR 1977, 483; Senat in VersR 1972, 472/473 und 1975, 478). - BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78
Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall …
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Der in einem nach Schluß der mündlichen Verhandlung eingegangenen und nicht nachgelassenen Schriftsatz enthaltene Sachvortrag unterlag allerdings nicht der Zurückweisung nach § 296 ZPO , sondern war gemäß § 296 a ZPO unberücksichtigt zu lassen (BGH NJW 1979, 2109/2110). - BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70
Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche …
Auszug aus OLG München, 25.06.1981 - 1 U 3984/80
Derartige Gegenstände müssen als "atypisch" angesehen werden und vor solchen Gefahren ist wie in jedem anderen der Sportausübung dienenden Gelände zu sichern (vgl. für Skiabfahrtsstrecken BGH NJW 1971, 1093/1095 und Senat in NJW 1974, 189/190). - OLG München, 29.06.1973 - 1 U 2717/72
Verkehrssicherungspflichten; Skipisten; Abfahrten; Bergbahnunternehmer; …
- OLG München, 27.02.1973 - 1 U 2415/72
- OLG München, 28.06.1974 - 1 U 1576/74